Verkehrspädagogen raten bei Grundschulkindern ab — erst mit etwa 10 Jahren können Kinder Verkehr zuverlässig einschätzen. Die Radfahrprüfung in der dritten oder vierten Klasse allein ist noch kein Freibrief.

  • Bis etwa zum 8. Lebensjahr können Kinder nicht mehrere Anforderungen gleichzeitig bewältigen
  • Bis 8 Jahre muss, bis 10 Jahre darf das Kind auf dem Gehweg fahren
  • Geschwindigkeiten, Entfernungen und die Richtung von Geräuschen schätzen Kinder schlecht ein
  • Vor dem Alleinfahren: den Schulweg mehrfach gemeinsam abfahren
  • Pflichtausstattung: zwei Bremsen, Klingel, Licht vorn weiß und hinten rot, Speichenreflektoren, rutschfeste Pedale mit Reflektoren
  • Auf dem Schulweg besteht gesetzlicher Unfallschutz, unabhängig vom Verkehrsmittel

Alles dazu im Ratgeber: Mit dem Fahrrad zur Schule