Verkehrspädagogen raten bei Grundschulkindern ab — erst mit etwa 10 Jahren können Kinder Verkehr zuverlässig einschätzen. Die Radfahrprüfung in der dritten oder vierten Klasse allein ist noch kein Freibrief.
- Bis etwa zum 8. Lebensjahr können Kinder nicht mehrere Anforderungen gleichzeitig bewältigen
- Bis 8 Jahre muss, bis 10 Jahre darf das Kind auf dem Gehweg fahren
- Geschwindigkeiten, Entfernungen und die Richtung von Geräuschen schätzen Kinder schlecht ein
- Vor dem Alleinfahren: den Schulweg mehrfach gemeinsam abfahren
- Pflichtausstattung: zwei Bremsen, Klingel, Licht vorn weiß und hinten rot, Speichenreflektoren, rutschfeste Pedale mit Reflektoren
- Auf dem Schulweg besteht gesetzlicher Unfallschutz, unabhängig vom Verkehrsmittel
Alles dazu im Ratgeber: Mit dem Fahrrad zur Schule