Was im Alltag „E-Bike" heißt, ist fast immer ein Pedelec: Der Motor hilft nur beim Treten, bis 25 km/h. Rechtlich gilt es als Fahrrad. Darüber wird es ein Kleinkraftrad mit allen Pflichten.

  • Pedelec: Unterstützung nur beim Treten, bis 25 km/h, höchstens 250 Watt Nenndauerleistung
  • Pedelec gilt als Fahrrad: kein Führerschein, kein Kennzeichen, keine Helmpflicht
  • S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h — Versicherungskennzeichen, Haftpflicht und Führerschein Klasse AM nötig
  • S-Pedelec: Radwege sind innerorts tabu
  • Echtes E-Bike fährt per Gasgriff ohne Treten — bis 6 km/h Anfahrhilfe zulassungsfrei, darüber mit Kennzeichen

Alles dazu im Ratgeber: Unterschied E-Bike und Pedelec